Auf den letzten Drücker wurde heute gegen 18:30 Uhr die Verwaltungsvorlage für die Zulässigkeiten der beiden Bürgerbegehren veröffentlicht. Das Bürgerbegehren „Jetzt erst recht“ wird als zulässig angesehen. Über 2000 Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Niederkrüchten fordern die Sanierung des Freibades. Der Ratsbeschluss gegen die Sanierung des Freibades soll aufgehoben werden.

Der Rat hat nun am 24.05.2022 die Möglichkeit, dem Bürgerbegehren zu folgen und die Freibadsanierung in die Wege zu leiten. Ansonsten kommt es aller Voraussicht nach am 21. August zum Bürgerentscheid, in dem alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde abstimmen dürfen.
Ein weiterer Meilenstein ist geschafft! Der enorme Aufwand hat sich gelohnt. Jetzt kommt das schwierige Finale, für das wir erneut Deine aktive Unterstützung brauchen. Damit Niederkrüchten wieder das wird, was es 50 Jahre lang war. Eine Gemeinde mit Alleinstellungsmerkmal: Dem einzigen Freibad im Umkreis von 15km.

Das Bürgerbegehren „Hallenbad im Ortskern“, mit dem wir anstelle des interkommunalen Bades auf dem Brimges-Gelände ein kleines Hallenbad neben das Freibad bauen wollen, soll wegen einer unpräzisen Fragestellung ungültig sein. Das werden sich unsere Juristen anschauen.

Die Lösung ist das Freibad. Ein langweiliges Hallenbad gibt es überall.