Aktueller Stand (13.02.2022)
Die neuen Unterschriftenlisten sind online und können jetzt unterschrieben werden!
Aktuelle Nachrichten zum Bürgerbegehren
Nach nur drei Wochen: Quorum zu 150% erfüllt
Jetzt unterschreiben! Die Zeit drängt!
Wir benötigen etwa 1300 Unterschriften pro Bürgerbegehren bis zum 7.3.22.
Mit dem Bürgerbegehren „Freibadsanierung Am Kamp – jetzt erst recht“ wollen wir die allerletzte Chance zur Rettung des Freibads nutzen, falls das erste Bürgerbegehren „START Freibadsanierung“ vor Gericht gestoppt wird.
Mit dem Bürgerbegehren „Hallenbad im Ortskern“ wollen wir dafür sorgen, dass Verwaltung und Mehrheitspolitik auf das interkommunale Experiment verzichten und sich wieder auf eine alternative Bäderlösung im Ortskern besinnen.
Ein erfolgreiches Bürgerbegehren mündet in einem Bürgerentscheid, in dem alle Niederkrüchtener Bürgerinnen und Bürger wie bei einer Wahl über die Bäderfrage endgültig abstimmen dürfen.
Unterschriftenliste Bürgerbegehren 2_blau
Unterschriftenliste Bürgerbegehren 3_gelb
Bitte beide Listen unterschreiben! Weiter unten findest Du die Abgabestellen. Alternativ kannst Du uns auch eine What’s […]
Rat beschließt Unzulässigkeit des ersten Bürgerbegehrens
19 Ratsmitglieder stimmten für die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens. 9 Ratsmitglieder stimmten gegen die Unzulässigkeit. 6 Ratsmitglieder enthielten sich.
Heute am 22.2.22 um 18:30 Uhr findet in der Begegnungsstätte die Ratsentscheidung zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens statt. Stellt der Rat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens fest, dann folgt ein Bürgerentscheid, in dem alle Niederkrüchtener über die Freibad-Frage mit ja oder nein abstimmen dürfen.
Die Verwaltung möchte aber erreichen, dass der Rat der Gemeinde Niederkrüchten die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens beschließt.
Nach der Stellungnahme der Rechtsanwaltsgesellschaft Hotstegs aus Düsseldorf haben wir nun eine Drittmeinung eingeholt. Wir haben die renommierte Kanzlei Meisterernst Düsing Manstetten aus Münster um eine rechtliche Stellungnahme gebeten. Auf fünf Seiten kommt der Kommunalrechtler Wilhelm Achelpöhler zu dem Schluss, dass Wortlaut, Systematik des Gesetzes und die bisherige Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes gegen die Rechtsauffassung in der gutachterlichen Stellungnahme […]