Im Haupt- und Finanzschuss am 7.5.2019 wurde die mögliche Wiedereröffnung des Freibades Niederkrüchten behandelt. Es wurde in dieser Frage zwei Mal abgestimmt. Der von der Petitionsseite unterstützte Vorschlag, die Verwaltung mit der konkreten Öffnung des Freibad für 2020 zu beauftragen, fand keine Mehrheit und wurde nur von den Grünen und den Linken unterstützt.
Der von der Verwaltung erstellte Beschlussvorschlag, zuerst ein Gutachten für eine kurzfristige Wiederinbetriebnahme in Auftrag zu geben und diese mit dem Kreis Viersen abzustimmen, fand eine deutliche Mehrheit von CDU, Grüne, Linken und CWG mit 11 zu 6 Stimmen. Lediglich die SPD und FDP stimmten auch gegen diesen Vorschlag. Die SPD begründet diese Entscheidung in einer Stellungnahme auf der parteieigenen Homepage: „Würde das Freibad wieder in Betrieb genommen, fallen weitere Kosten von ca.250.000 € an. Der gesamte, von der Gemeinde zu leistende, Zuschussbedarf beliefe sich dann auf rund 436.000€ für ein Jahr.“  Leider gibt die SPD nicht an, wie diese Schätzung berechnet wurde und woher diese Zahlen stammen.

Es ist aus Sicht der Petenten lobenswert, dass die Verwaltung mit der erneuten Prüfung durch einen Fachplaner die Kosten für die nötigen Arbeiten und Ersatzteile präzisieren will. Denn es geht nur um das Nötigste, um die Zeit bis zum hoffentlich neuen und geförderten Kombibad zu überbrücken. Manpower für die nötigen Arbeiten auf dem Gelände hat der Ortsverband der DLRG bereits zugesichert.

Die Betriebskosten sind bei einer abwechselnden Öffnung von Hallenbad und Freibad nicht höher als bei der derzeitigen Hallenbadöffnung. Hinzu kommt, dass sich nur mit dem Freibad Einnahmen in Höhe von mindestens 35T€ pro Jahr generieren lassen. Die einmaligen Kosten für eine zeitlich begrenzte Öffnung des alten Freibades liegen deutlich unter den jährlichen Kapitalkosten eines neues Schwimmbades. Die Bürger der Gemeinde Niederkrüchten gewinnen in dieser Zeit ein attraktives Angebot zurück.

Verwaltungsvorlage 1157-2014/2020
Wiederinbetriebnahme des Freibades Niederkrüchten ab dem Jahr 2020