Update 7.2.22 12:30 Uhr
Die Verwaltung hat auf unsere schriftliche Aufforderung, die rechtsgutachterliche Stellungnahme zu veröffentlichen, positiv reagiert. Das Dokument, auf das sich die Rechtsmeinung der Verwaltung stützt, wurde eine Stunde nach Ankündigung in das Ratsinformationssystem eingepflegt. Die Zeit spielt gegen uns. Heute Abend finden Sitzungen der Parteien statt und bereits morgen findet die entscheidende Ratssitzung zur Zulässigkeitsentscheidung statt.

Am Dienstag entscheidet der Rat der Gemeinde Niederkrüchten über die Zulässigkeit unseres Bürgerbegehrens „START Freibadsanierung“. Es wurden knapp 2500 Unterschriften von Niederkrüchtener Bürgerinnen und Bürgern gesammelt, die gerne ihr Freibad zurückhaben möchten.

 

Letzten Dienstag wurde die Tagesordnung für die entscheidende Ratssitzung am 8.2.2022 veröffentlicht, die auch den Punkt über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens enthalten sollte. Leider fehlte hier der Text der Verwaltungsvorlage. Dieser wurde erst am Freitag um 11:40 nachgereicht. Uns ist es ein Rätsel, wie sich die Ratsmitglieder in so kurzer Zeit bis Dienstag ein eigenes Bild machen sollen.

Wie befürchtet, hat sich die Verwaltung an unserer Unterschriftenliste abgearbeitet und hält sie in Hinblick auf den später herbeigeführten Ratsbeschluss für unzulässig. Das Rechtsgutachten der Kanzlei Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, welches die Meinung der Verwaltung untermauern soll, lag der Vorlage nicht bei und wurde nicht veröffentlicht. Dies ist sehr ungewöhnlich. Wir haben zahlreiche ähnliche Fälle in anderen Städten und Gemeinden überprüft – das Rechtsgutachten wurde dort immer veröffentlicht. Denn die Öffentlichkeit hat das Recht zu erfahren, warum das Bürgerbegehren im Detail für unzulässig gehalten wird.

 

Verwunderlich ist auch eine fehlende Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes sowie der Kommunalaufsicht. Die damalige Verwaltung unter Bürgermeister Herbert Winzen holte dort Zweitmeinungen ein, nachdem die vom Investor beauftragte Anwaltskanzlei ebenfalls das Bürgerbegehren für unzulässig hielt. Das Bürgerbegehren wurde schließlich für zulässig erklärt.

 

Wir bereiten nun rechtliche Schritte vor und werden weiter dafür kämpfen, dass die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Niederkrüchten demokratisch in einem Bürgerentscheid über das Freibad abstimmen dürfen.

 

Eine erste Stellungnahme unserer Anwaltskanzlei zu der Frage der Zulässigkeit kann hier heruntergeladen werden.

Die aktuelle Verwaltungsvorlage zur vermuteten Unzulässigkeit kann hier aus den Ratsinformationssystem heruntergeladen werden.

 

Die Lösung ist das Freibad. Ein langweiliges Hallenbad gibt es überall.