Gestern wurde unserem Vertretungsberechtigten Guido Buschhüter ein Schreiben von Bürgermeister Kalle Wassong zugestellt, in dem das Bürgerbegehren mit den aktuellen Unterschriftenlisten für unzulässig angesehen wird. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits 1950 Unterschriften gesammelt worden. Durch den herbeigeführten Ratsbeschluss vom 9.11.2021 würde die Begründung des Bürgerbegehrens nicht den Anforderungen genügen, „die nach der Rechtsprechung an die Begründung eines *kassatorischen* Bürgerbegehrens zu stellen sind.“
Ende Juni sprach Bürgermeister Kalle Wassong selbst noch von einem *initiierenden* Bürgerbegehen, welches von uns angemeldet wurde. In der RP vom 26.6.2021 erläuterte er „Ein Bürgerbegehren zur Freibad-Sanierung würde sich aber nicht auf einen Ratsbeschluss beziehen“. Als nach rekordverdächtigen 127 Tagen endlich die Kostenschätzung verschickt wurde, war es die Verwaltung selbst, die wenig später eine Verwaltungsvorlage für die „Nicht-Sanierung“ des Freibades veröffentlichte. Auch zu diesem Zeitpunkt sammelten wir bereits hunderte Unterschriften. Pikant ist, dass die Unterschriftenliste nachträglich nicht mehr geändert werden darf. Alle Bürgerinnen und Bürger müssten erneut auf angepassten Unterschriftenlisten unterschreiben.
Nun ist die Frage, ob wir nach dem neuerlichen Schachzug der Verwaltung die Entscheidung des Rates über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens abwarten oder, wie es so schön in de Schreiben des Bürgermeisters heisst, „das Bürgerbegehren den veränderten Voraussetzungen anpassen“. Interessant bleibt, wer die veränderten Voraussetzungen geschaffen hat.