Die Verwaltung verweist in ihren Schreiben zu unseren drei Bürgerbegehren stets auf die nicht in Anspruch genommene „Vorprüfung auf Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens“. Seit 2019 ist diese Vorprüfung vor dem Start von Bürgerbegehren rein rechtlich möglich. In unserem Fall soll ein Freibad saniert werden, welches bis 2017 durch die Verwaltung selbst betrieben wurde. Seit Jahren ist erkennbar, dass die Verwaltung kein Interesse an einer Freibadsanierung hat. Die Verwaltungsvorlage gegen die Freibadsanierung während des laufenden ersten Bürgerbegehrens und das strittige Rechtsgutachten sprechen hier Bände. Es wäre aus unserer Sicht sehr unwahrscheinlich gewesen, eine positive Vorprüfung zu erreichen. Hinzu kommt die knappe Frist beim 2. und 3. Bürgerbegehren. Mit einem Hin und Her in der Diskussion um die Zulässigkeit wäre die Sammlung der Unterschriften innerhalb der sehr knappen Fristen wahrscheinlich gescheitert.

Fast die Hälfte von Mehr Demokratie e. V. befragten Bürgerinitiativen machten schlechte Erfahrungen mit der Vorprüfung: „13 Initiatoren und Initiatorinnen entschieden sich gegen eine Vorprüfung. Häufig genannte Gründe gegen eine Vorprüfung war die nicht unabhängig agierende, prüfende Verwaltung und das daraus resultierende Misstrauen und die Unzufriedenheit gegenüber der als ,,Gegenseite“ wahrgenommenen Verwaltung.“

https://nrw.mehr-demokratie.de/themen/buergerentscheid/aktuell/drei-jahre-vorspruefung-eine-zwischen-bilanz

Wir haben die Unterschriftenlisten zu den aktuellen Bürgerbegehren zusammen mit drei Experten auf mögliche Fallstricke geprüft und optimiert. Dennoch sind wir nicht davor sicher, dass findige und listige Anwälte die Unterschriftenlisten auseinandernehmen und nach feinen Details suchen werden, um die Bürgerbegehren zu Fall zu bringen.

Es bleibt ein Rätsel, warum der Gesetzgeber im Falle der Zulässigkeitsprüfung den Bock zum Gärtner macht. Es fehlt eine unabhängige und übergeordnete Instanz, die vor einem Klageweg die Zulässigkeit von Bürgerbegehren bewertet.

Wir hoffen trotz dieser Sorgen, dass sich das hässliche Beispiel vom ersten Bürgerbegehren nicht wiederholt. Anstelle von 34 Ratsmitgliedern sollen endlich alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Niederkrüchten über die Bäderfrage abstimmen dürfen!

Die Lösung ist das Freibad. Ein langweiliges Hallenbad gibt es überall.