Das am 15.06.2021 angemeldete Bürgerbegehren wird durch den herbeigeführten Ratsbeschluss vom 9.11.2021 angegriffen. Nun gelten andere Spielregeln. Es gibt nicht nur eine Drei-Monatsfrist für die Einreichung der Unterschriftenlisten, sondern nach den Worten von Bürgermeister Karl-Heinz Wassong „dürfte das Bürgerbegehren unter Verwendung der (mir) bislang bekannten Unterschriftenliste unzulässig sein“.
Es wurden doppelt so viele Unterschriften gesammelt, wie nötig. Statt einen demokratischen Bürgerentscheid abzuwarten, wird nun versucht, mit Hilfe juristischer Verfahrenstricks die direkte Bürgerbeteiligung  abzuwürgen. Ist die Angst vor einem Bürgerentscheid wirklich so groß?
Wir sind nach rechtlicher Beratung weiterhin davon überzeugt, dass unser Bürgerbegehren auch unter diesen geänderten Rahmenbedingungen die Zulässigkeit erreichen wird. Das Bürgerbegehren hätte niemals „kassierend“ gestartet werden können, weil zu diesem Zeitpunkt kein Ratsbeschluss existierte, gegen den sich ein Bürgerbegehren hätte richten können.
Da der Rat aber voraussichtlich erst im Februar 2022 über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden will, käme ein kassierendes Bürgerbegehren wegen der abgelaufenen Frist zu spät. Die Möglichkeit eines Bürgerbegehrens zum Erhalt des Freibades wäre für immer verhindert. Und das Ende des Freibads besiegelt.
Aus diesem Grund haben wir heute Bürgermeister Karl-Heinz Wassong mitgeteilt, dass wir ein kassierendes Bürgerbegehren beabsichtigen.
Sobald die neue Kostenschätzung vorliegt, benötigen wir erneut Deine Hilfe und Unterstützung als Niederkrüchtener Bürgerin und Bürger. Es werden mit Puffer erneut etwa 1300 Unterschriften benötigt. Wir lassen uns nicht zermürben. Wir kämpfen für das Freibad und für gelebte Demokratie. Jetzt erst recht!
Die Lösung ist das Freibad. Ein langweiliges Hallenbad gibt es überall.
#bürgerbegehren #rettetdasfreibadniederkrüchten #niederkrüchten #freibadniederkrüchten #freibad #bürgerinitiative #abinsfreibad #wirliebenniederkrüchten